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Case Task
Business Studies
P-ABWLB01-XX3-K07

University, School

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Grade, Teacher, Year

1,3 , Heins, 2015

Author / Copyright
Aaron He. ©
Metadata
Price 13.50
Format: pdf
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sternsternsternsternstern_0.5
ID# 67084







Fallaufgabe


„Allgemeine Betriebswirtschaftslehre „

P-ABWLB01-XX3-K07

Datum der Abgabe

Inhaltsverzeichnis

Entscheidungssituation mit zwei Zielen und zwei Alternativen. 1

1.         Abwägung der möglichen Alternativen. 1

1.1.      Entscheidung anhand lexikografischer Ordnung. 1

1.2.      Entscheidungsregeln bei Z1 als Hauptziel2

1.2.1.        Entscheidung bei Sicherheit2

1.2.2.        Entscheidung bei Risiko. 2

1.2.3.        Entscheidung bei Ungewissheit3

1.3.      Keine konkrete Wahl einer Entscheidungsregel möglich. 3

1.4.      Mögliche Entscheidungsregel3

2.         Voraussetzung und Zweck: Umfirmierung von GmbH zu gGmbH4

3.         GmbH & Co. KG. als NPO firmieren. 5

4.         Unternehmenszusammenschluss. 5

Literaturverzeichnis. 7

Tabellenverzeichnis. 8


Es liegt eine Entscheidungssituation mit zwei Zielen und zwei Alternativen vor:

·        Ziel 1: (Erhalt der Tannenklinik als Beleghaus) kann bei beiden Alternativen nicht mit Sicherheit erfüllt werden. Die subjektive Wahrscheinlichkeit der Zielerfüllung liegt bei Alternative (Übergang der Tannenklinik in die Trägerschaft der Beleg Med GmbH & Co.

KG) weitaus höher als bei Alternative (Konzentration mit dem Klinikverbund Gesundheit Total). Eine objektive Wahrscheinlichkeit liegt nicht vor.

·        Ziel 2 (Erhalt der Entscheidungsgewalt Rudi Realist) kann bei Wahl der Alternative mit Sicherheit erfüllt werden, bei Wahl der Alternative mit Sicherheit nicht.

(Heins, 2015, S. 5)

1.                                 Abwägung der möglichen Alternativen

1.1.          Entscheidung anhand lexikografischer Ordnung

Rudi Realist hat sich neben dem Ziel 1 (Z1) „Erhalt der Tannenklinik als Beleghaus“, das Ziel gesetzt, zukünftig die Ziel 2 (Z2) „Entscheidungsgewalt über die Tannenklinik zu behalten“. Da ihm der Erhalt der Klinik wichtig ist, wurde es in der Bewertung vor das zweite Ziel gestellt.

Eine Entscheidungsregel bei Sicherheit ist die Lexikografische Ordnung. Die Ziele werden nach Haupt- und Nebenzielen geordnet und unter Betrachtung der Alternativen auf ihre Vorteile hin überprüft.

Um voreilige Entscheidungen bei der Lexikografischen Ordnung zu minimieren, ist es wichtig alle Ziele mit allen Alternativen zu betrachten (vgl. Schneck et al., 2013, S. 10 f.).

Tabelle 1.1: Entscheidung zwischen A1 und A2 mit der Entscheidungsregel der lexikografischen Ordnung

Z1

Z2

A1

3

10

A2

7

0

Bemessungsskala

0 (unwahrscheinlich)

>>>>>>>>>>> 

10  (wahrscheinlich)

Als Ergebnis wird hier Alternative 2 (A2) „Übergang der Tannenklinik in die Trägerschaft der Beleg-Med GmbH & Co. KG“ gewählt. Alternative 1 (A1) „Konzentration mit dem Klinikverbund Gesundheit Total“ fällt bereits unter Z1 aus der weiteren Betrachtung, da A1 die geringste Punktzahl vorweist.

Würde Z2 als Hauptziel betrachtet wäre das Ergebnis A1, mit der höchsten Punktzahl.

1.2.          Entscheidungsregeln bei Z1 als Hauptziel

1.2.1.     Entscheidung bei Sicherheit

Bei den wählbaren Alternativen je Zielsetzung sind die eintretenden bzw. erwartenden Ergebnisse mit Sicherheit bekannt. Dies kann zu voreilig getroffenen Entscheidungen führen.

Erste Entscheidungsregel bei Sicherheit ist die „lexikografische Ordnung“, die bereits unter 1.1 vorgestellt und angewendet wurde, sie ist kostengünstig und liefert schnelle Ergebnisse. Eine weitere Regel ist die „Nutzwertanalyse“, diese verringert das Risiko vorschnell Entscheidungen zu treffen.

Dabei werden die Ziele Gewichtet, wenn sie unterschiedliche Bedeutung für den Entscheider haben. Die Alternativen sind bezogen auf jedes Ziel mit einheitlicher Skala zu bewerten und in eine Zielertragsmatrix einzutragen. Anschließend die Skalierung, die Zielertragsmatrix wird transformiert zur Nutzenmatrix, diese wird durch Zusammenfassen der Nutzwerte je Alternative in eine Entscheidungsmatrix mit nur noch einem Nutzwert je Alternative (vgl. Schneck et al., 2013, S. 10 ff.).

1.2.2.     Entscheidung bei Risiko

Das erwartende Ergebnis ist unklar, es liegen je Ziel mehrwertige Erwartungen mit objektiven Wahrscheinlichkeiten zum Eintreten vor. Sind die Wahrscheinlichkeiten subjektiv handelt es sich um Entschei.....[read full text]

Download Fall­auf­gabe Allge­meine Betriebs­wirt­schafts­lehre. Entschei­dungs­si­tua­tion: Ziel 1 - Erhalt der Tannen­klinik als Beleghaus; Ziel 2 - Erhalt der Entschei­dungs­ge­walt Rudi Realist. P-ABWLB01-XX3-K07
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Haftung ist beschränkt bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens. Wird finanziert durch die Aufnahme neuer Gesellschafter und Einbehalten von Gewinnen. Das minimale Stammkapital muss 25.000 € betragen. Leitung und Vertretung alleine durch die Geschäftsführung (vgl. Schneck et al., 2013, S. 90 f.).

Die gemeinnützige GmbH (kurz gGmbH) ist eine anerkannte gemeinnützige Kapitalgesellschaft, die im Gegensatz zur GmbH gemeinnützige Zwecke verfolgt. Diese ist unter Non-Profit-Organisationen die häufigste vertretene Form. Bei Anwendung im Gesundheitswesen stehen konkrete Ausgaben, konkreten Einnahmen gegenüber (vgl. Schneck et al., 2013, S. 45).

Der Zweck einer gemeinnützigen GmbH ist die Steuerbegünstigung der Körperschaft (GmbH). Je nach Tätigkeitsbereich der Organisation sind verschiedene steuerliche Vorteile möglich, Befreiung von der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, der Ertragssteuer, der Erbschaftssteuer, der Grundsteuer und der KFZ-Steuer (vgl. Schneck et al., 2015, S. 27 f.).

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Körperschaft gemeinnützige Zwecke (der Allgemeinheit dienlich sein auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet), mildtätige Zwecke (Unterstützen von Personen die auf Hilfe von anderen angewiesen sind, durch Armut oder ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands) oder kirchliche Zwecke (Förderung von Religionsgemeinschaften), selbstlos, ausschließlich und unmittelbar, verfolgen.

Des Weiteren ist eine Satzung zwingend notwendig, in der Geschäftsführung, die Art der Zweckverwirklichung und alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung enthalten sind. In der Satzung muss im Falle einer Auflösung oder Wegfall der Steuerbegünstigung eine Regelung für das Vermögen enthalten sein, das dieses zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragt werden (vgl. Schneck et al., 2015, S. 26 f.).

Der Steuerbegünstigte Zwecke (Gemeinützigkeit) ist in der Abgabenordnung §§ .....

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Die Beleg-Med GmbH & Co. KG. kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden, da sie bereits aus zwei zusammengeführten Rechtsformen besteht. GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und die KG ist eine Personalgesellschaft.

Die KG verfolgt die Absicht Gewinn zu erzielen und diesen an die Kommanditisten anteilsmäßig auszuschütten. Bei einer NPO ist die Auszahlung von Gewinnen nicht zulässig, Gewinne müssen in die Gemeinnützigkeit reinvestiert werden. Die GmbH & Co. KG. könnte durch Rechtsformwechsel zur GmbH firmieren und anschließend wäre eine gGmbH möglich.

4.               Unternehmenszusammenschluss

Grundsätzlich kann in zwei Arten von Unternehmenszusammenschlüssen unterschieden werden. Einerseits „Kooperation“ bei der die Zusammenschlusspartner rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleiben, zum anderen „Konzentration“ bei der mindestens einer die wirtschaftliche Selbstständigkeit verliert.

Bei diesen Arten werden weitere Faktoren differenziert, nach Dauer der Verbindung, dem Rechtsverhältnis und der Integrationsrichtung.

Die Fusion gehört zur Konzentration. Es wird dabei unterschieden zwischen:

1.     Fusion durc.....

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Die denkbar beste Möglichkeit für Rudi Realist, zur Umsetzung seiner Ziele, wäre ein Zusammenschluss unter der Form Kooperation. Er bleibt wirtschaftlich und rechtlich weiterhin Selbstständig. Zusammenschluss z.B. in einer Interessengemeinschaft zur Wahrung und Förderung gemeinsamer Interessen.

Literaturverzeichnis

Heins, S., (2015), Fallaufgabe "Allgemeine Betribswirtschaftslehre": P-ABWLB01, Fallaufgabe der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen.

Schneck, O.; Heins, S.; Terkatz, S., (2013), Konstitutive Entscheidungen eines Betriebs: ABWLH02, Studienheft der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen.

Schneck, O.; Heins, S.; Terkatz, S., (2015), Grundlagen des Wirtschaftens: ABWLH01, Studienheft der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen.

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