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Case Task
Business Studies
P-ABWLB01-XX3-A03

University, School

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Grade, Teacher, Year

1,0, Fr. Müller, 2015

Author / Copyright
Karin Ra. ©
Metadata
Price 13.50
Format: pdf
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Without copy protection
Rating
sternsternsternsternstern
ID# 70377







Fallaufgabe

„Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“

P-ABWLB01-XX3-A03


Inhaltsverzeichnis

1. Lexikografische Ordnung

2. Aufgabe

            2.1. Welche Entscheidungsregeln stehen zur Verfügung

            2.2 Konkrete Entscheidungsregel

            2.3. Infrage kommende Entscheidungsregel

3. Zielsetzung einer GmbH für die umfirmierung in eine gGmbH

4. Kann die Beleg-Med GmbH &Co.KG auch als NPO firmieren

5. Fusion

Literaturverzeichnis

 


1.  Lexikografische Ordnung


Die im Weserbergland liegende Tanneklinik ist ein reines Beleghaus und hat seit einiger Zeit das Problem, dass die vorhandenen Belegärzte ihre Verträge kündigen um den Ort zu verlassen. Dies führte dazu, dass seit einiger Zeit die Betten der Orthopädie und Augenheilkunde nicht mehr vollständig belegt werden können.

Als Geschäftsführer muss sich Rudi Realist über die Zukunft der Tanneklinik Gedanken machen. Zur Auswahl stehen zwei Alternativen. Die erste Alternative bedeutet der Holding Gesundheit Total beizutreten und die zweite Alternative wäre ein Eintritt in die Beleg-Med GmbH &Co.KG.

Die Ziele von Rudi Realist sind es, die Tanneklinik als Beleghaus und die Entscheidungsgewalt zu behalten. Mit Hilfe der lexikografischen Ordnung wird entschieden.

Da beide Alternativen bei dem Erhalt der Tanneklinik indifferent sind, führt das erste Ziel mit beiden Zielen zu keinem Ergebnis. Bei der Betrachtung des zweiten Zieles kann die Entscheidung auf Alternative eins fallen, da in der Summe die meisten Punkte erzielt werden.

Rudi Realist hat sich primär für das erste Ziel entschieden, welches primär nicht mit Sicherheit erfüllt werden kann. Das die subjektive Wahrscheinlichkeit von Alternative zwei zum gewünschten Ziel führt, kann nicht berücksichtigt werden, da sie subjektiv ist.

Da Bernd Beinhart von seinem Plan die Tanneklinik umzuwandeln nichts erzählt hat, werden für beide Alternativen fünf Punkte vergeben. Bei Ziel zwei kann die erste Alternative mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden. Deshalb werden dort sieben Punkte vergeben. Wenn Rudi Realist die Tanneklinik jedoch Beleg-Med GmbH &Co.KG abgeben würde, verliert er seine Entscheidungsgewalt.

Deshalb werden nur drei Punkte vergeben.


Aufgabe 2

2.1. Welche Entscheidungsregeln stehen zur Verfügung


Die Situation aus der Sicht von Rudi Realist betrachtet bedeutet, dass eine Entscheidung bei Risiko getroffen werden muss, da eine Wahrscheinlichkeit vorliegt und der Übergang zu Beleg-Med GmbH &Co.KG eher zum Erhalt der Tanneklnik führt.

Objektiv betrachtet tragen beide Alternativen nicht mit Sicherheit zum Erhalt der Tanneklinik bei. Deshalb muss eine Entscheidung bei Ungewissheit gefällt werden. Es gibt fünf Möglichkeiten für unterschiedl.....[read full text]

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Dadurch muss in dem Fall eine Entscheidung bei Ungewissheit getroffen werden.


2.3. Infrage kommende Entscheidungsregel


Laplace-Regel ist die einzige Regel, die bei dem Sachverhalt in Frage kommt, da die Laplace-Regel die Umweltzustände als gleiche Wahrscheinlichkeit ansieht. Wahrscheinlichkeiten werden durch die Anzahl der Umweltzustände dividiert und miteinander addiert.


3. Zielsetzung einer GmbH für die umfirmierung in eine gGmbH


Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft deren oberstes Ziel die Maximierung von Gewinnen darstellt. Sie eigenen sich jedoch auch für Gemeinnützige Organisationen. Das Primäre Ziel einer gGmbH ist die Aufgabenerfüllung und nicht die Gewinnmaximierung.

Somit dürfen Gewinne nicht an die Gesellschaftler ausgeschüttet werden, sondern müssen für gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden. Eine gGmbH ist eine Rechtsform die im Gesundheitswesen etabliert ist. Das bedeutet das eine Preisbildung nur vom .....

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Auch Kirchliche Zwecke sind gegeben, wenn die Organisation mit ihrem Handeln zur Förderung von Religionsgemeinschaft beitragen.

(vgl. Schneck; Heins; Terkatz, 2013, ABWLH01, S.25 ff.)


4. Kann die Beleg-Med GmbH &Co.KG auch als NPO firmieren?


Eine NPO ist eine Organisation, die nicht erwerbswirtschaftlich fungiert, deren primäres Ziel es ist, der Allgemeinheit zu dienen und keine Gewinne zu erzielen, wie z.B. bei den Pos. Um zu einer NPO zu firmieren bedarf es Anerkennung zur Gemeinnützigkeit.

Als Gemeinnützigkeit anerkannt werden Körperschaften, wo drunter auch Stiftungen und Vereine zählen, die gemeinnützige-, mildtätige- oder kirchliche Zwecke verfolgen.  Auch die GmbH eignet sich als NPO. Die GmbH ist die einzige Kapitalgesellschaft, die aufgrund ihrer Zweckoffeneheit als Gemeinnützig anerkannt wird.

(vgl. Schneck; Heins; Terkatz, .....

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KG zur NPO nicht ratsam.


5. Fusion


Fusion bedeutet, dass zwei oder mehrere Unternehmen miteinander verschmelzen. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit eines Vertragspartners geht dadurch verloren. Gibt zwei Möglichkeiten einer Fusion. Die erste wäre, dass ein großes Unternehmen ein oder mehrere Unternehmen aufnimmt.

Indem das Vermögen von dem aufnehmenden Unternehmen übertragen wird. Oder zweitens, mehrere Unternehmen schließen sich zusammen und gründen ein neues Unternehmen. Dadurch wird das gesamte Geld der Unternehmen zusammengeschlossen.

(vgl. Schneck; Heins; Terkatz, .....

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(vgl. Schneck; Heins; Terkatz, 2013, ABWLH02, S.64)


Eine weitere Form des Unternehmenszusammenschlusses die für Rudi Realist interessant sein könnte, ist die Kooperation in Form einer Interessengemeinschaft. Bei dieser Form handelt es sich um einen dauerhaften Zusammenschluss von rechtlichen und wirtschaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt auf horizontaler Ebene. Die Tanneklinik kann mit anderen Belegkliniken kooperieren. Verträge mit Belegärzten können ausgebaut werden und Potenziale können weiterhin ausgetauscht werden.


Literaturverzeichnis


Schneck.O, Heins. S, Terkatz. S, (2013) Konstitutive Entscheidungen eines Betriebes, ABWLH02. Studienheft der Apollon Hochschule, Bremen.


Schneck, O.; Heins, S.; Terkatz, S. (2013). Grundlagen des Wirtschaftens, ABWLH01. Studienheft der APOLLON Hochschule, Bremen.

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