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Case Task [P-ABWLB01-XX3-K07]

Fall­auf­gabe Allge­meine Betriebs­wirt­schafts­lehre BWL P-ABWLB01-XX3-K07

2.035 Words / ~8 pages sternsternsternsternstern Author Iris B. in May. 2019
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Genre/category

Case Task
Business Studies
P-ABWLB01-XX3-K07

University, School

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Grade, Teacher, Year

1,3; 2019

Author / Copyright
Iris B. ©
Metadata
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Format: pdf
Size: 0.07 Mb
Without copy protection
Rating
sternsternsternsternstern
ID# 82562







Fallaufgabe Allgemeine Betriebswirtschaftslehre BWL P-ABWLB01-XX3-K07


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

  1. Entscheidung nach lexikographischer Ordnung 1

  2. Entscheidungstheorien 1

    1. allgemeine Entscheidungsregeln 1

    2. Ausschluss konkreter Entscheidungsregeln 2

    3. Entscheidung anhand der Hurwicz-Regel 2

  1. Umfirmung GmbH in gGmbH 3

  2. Firmierung der Beleg- Med GmbH & Co. KG als NPO 4


  1. Unternehmenszusammenschlüsse 4


Literaturverzeichnis 6


Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Lexikographische Ordnung 1

Tabelle 2: Hurwicz-Regel 3


Abkürzungsverzeichnis


AO


gGmbH


GmbH


i.A.


KG


NPO


Vgl.

Abgabenordnung


Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Gesellschaft mit beschränkter Haftung


in Anlehnung


Kommanditgesellschaft


Non-Profit-Organisation


vergleiche


1 Entscheidung nach lexikographischer Ordnung

Um in einem Entscheidungsprozess ein Ziel erreichen zu können, bieten sich verschiedene Handlungsalternativen an. Die lexikographische Ordnung wird bei einer Entscheidung mit Sicherheit angewendet. Das bedeutet, dass die zu erwartenden Ergebnisse je Alternative mit Sicherheit bekannt sind. Sie ist kostengünstig und liefert ein schnelles Ergebnis. Die Ziele werden in Haupt- und Nebenziele aufgeteilt, sollte anhand dieser Aufgliederung bereits eine optimale Lösung auftreten, werden die anderen Ziele nicht weiter betrachtet (vgl. Schneck et al., S.10, 2013).

Im angegebenen Beispiel handelt es sich um Herrn Rudi Realist, welcher Geschäftsführer der Tannenklinik ist. Die Klinik ist ein reines Beleghaus und steht durch die Abwanderung mehrerer Ärzte kurz vor dem Aus. Rudi Realist möchte die Tannenklinik nicht aufgeben und steht nun vor der Entscheidung, sich dem Klinikverbund Gesundheit Total oder Beleg- Med GmbH & Co. KG anzuschließen. Seine Ziele hat er folgendermaßen aufgeteilt:

Ziel 1: Erhalt der Tannenklinik als Beleghaus

Ziel 2: Erhalt der Entscheidungsgewalt Rudi Realists


Ziel 1

Ziel 2

Alternative 1

/

1

Alternative 2

/

0

Tabelle 1: Lexikographische Ordnung (eigene Darstellung, i.A. Schneck et al., S.10, 2013)

Da bei beiden Alternativen keine objektive und sichere Aussage über die Entwicklung des derzeitigen Beleghauses gemacht werden können, wird die lexikographische Ordnung für Ziel 1 nicht durchgeführt. Bei Betrachtung von Ziel 2 kann man deutlich erkennen, dass Alternative 1 das Ziel erfüllt und Alternative 2 nicht. Deshalb wird sich Rudi Realist in diesem Fall für A.....[read full text]

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Ergebnisse eine positive Entscheidungswahrscheinlichkeit haben, darüber hinaus die Wahrscheinlichkeiten aber nicht näher spezifizieren kann“ (Laux et al. 2018). Folglich ist das Ergebnis von dem noch unbekannten Umweltzustand abhängig.

2.2 Ausschluss konkreter Entscheidungsregeln

Werden die allgemeinen Entscheidungsregeln betrachtet, so ist deutlich erkennbar, dass die Entscheidung bei Sicherheit, da das zu erwartende Ergebnis nicht vorausgesagt werden kann und die Entscheidung bei Risiko aufgrund der fehlenden objektiven Wahrscheinlichkeiten, in Rudi Realists Situation nicht zielführend sind. Die Voraussetzungen um eine Entscheidung bei Unsicherheit durchzuführen werden im Sachverhalt der Tannenklinik erfüllt.

Die Maximin-Regel wird auch als pessimistische Entscheidung bezeichnet, sie beschreibt das Ergebnis, welches im schlechtesten Fall erzielt wird. Diese Regel scheidet im Fallbeispiel der Tannenklinik aus.

Bei der Maximax- Regel, welche auch als optimistische Regel bezeichnet wird, ist das Ergebnis entscheidend, welches im optimalsten Fall erzielt wird. (Laux et al. 2018). Auch diese Regel ist im angegebenen Beispiel unpassend, da Rudi Realist davon ausgeht, dass eine für ihn positive Situation eintritt. Die Entscheidung für den Übergang in die Beleg.Med GmbH könnte für ihn und das Unternehmen noch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit günstig ausfallen.

Die Konzentration mit dem Klinikverbund würde hingegen bei beiden Alternati.....

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U 2: Rudi Realist kann die Tannenklinik nicht mehr selbständig und eigenverantwortlich

Führen

U3: durch Veränderungen im Betrieb sinkt der Patientenbestand

Durch die Formulierung dieser Umweltzustände, kann die Hurwicz-Regel angewendet werden.

Die Hurwicz-Regel ist eine Mischform aus Maximin- und Maximax-Regel, hier zählt sowohl das niedrigste als auch das höchstmögliche Ergebnis. (Laux et al. 2018). λ wird bei der Hurwicz- Regel als Optimismusparameter bezeichnet, es bewegt sich zwischen 0 und 1. Je höher λ gewählt wird, umso optimistischer ist der Entscheidungsträger.

Der Pessimismus Grad, welcher in Zusammengang mit der Maximin-Regel steht, wird durch 1- λ errechnet. Um das Ergebnis der Mischform errechnen zu können, wird der Maximax Wert mit λ und der Maximin- Wert mit 1- λ multipliziert (vgl. Schneck e.....


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Gemeinnützigkeit zählt zu den steuerbegünstigten Zwecken, welche zu einer Steuerbegünstigung einer Körperschaft führt (vgl. Schneck et al., S.25, 2015). „Steuerbegünstigt sind nach der Abgabenordung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ (Weidmann und Kohlhepp, S.55, 2014). Diesen Zwecken muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar nachgegangen werden.

Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft wird aus §52 der Abgabenordnung definiert und durch das zuständige Finanzamt anerkannt (vgl. Schneck et al., S.25, 2015)

Unter gemeinnützigen Zwecken versteht man die Förderung von Forschung und Wissenschaft, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung des Denkmalschutzes und Denkmalpflege, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens (vgl. Weidmann und Kohlhepp, S.59-62, 2014).

Mildtätige Zwecke sind „selbstlose Unterstützung für Kranke und Hilfsbedürftige oder wirtschaftlich Bedürftige“ (Weidmann und Kohlhepp, S.62, 2014)

Als kirchlicher Zweck wird die selbstlose Förderung einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft bezeichnet (vgl. Weidmann und Kohlhepp, S. 62, 2014).


4 Firmierung der Beleg- Med GmbH & Co. KG als NPO


Non-Profit-Organisationen verfolgen in erster Linie gemeinnützige Ziele, sie dürfen im Vergleich zu anderen Firmen ihre Gewinne nicht an ihre Gesellschafter ausschütten, sondern müssen diese im Laufe der Zeit wieder in gemeinnützige Projekte investieren (vgl. Schneck et al., S.26, 2015).

Der Abschluss eines KG- Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens zwei Gesellschaftern, der GmbH als Komplementärin und einem Kommandisten, ist die Grundvoraussetzung einer jeden GmbH und Co. KG (vgl. Fehrenbacher und Tavakoli, S.41, 2014). Die Besonderheit der GmbH und Co. KG ist, dass die Vorteile der Kapitalgesellschaft mit den Vorteilen der Personengesellsch.....

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Die Fusion durch Neugründung wird auch als Fusion unter Gleichen bezeichnet, von dieser Art der Fusion wird dann gesprochen, wenn sich mehrere Unternehmen zu einem neuen Unternehmen zusammenschließen und das Vermögen von zwei oder mehreren auf das von ihnen neugegründete Unternehmen übertragen wird (vgl. Schneck et al., S.65, 2013). Im Hinblick auf das Beispiel der Tannenklinik und Rudi Realists Entscheidungssituation gilt es die aktuelle Situation der Klinik und die Zielsetzung Rudi Realists zu betrachten.

Im Betracht auf die aktuelle Kliniksituation, ist erkennbar, dass diese durch die Abwanderung mehrerer Ärzte und somit leerstehenden Betten auf den Stationen in leichten finanziellen Schwierigkeiten steckt. Sofern nur die Bettenauslastung der Klinik betrachtet wird, bietet es sich für Rudi Realist an, Ausschau nach einer oder mehreren Kliniken, die zu wenige Belegbetten haben, zu halten und mit diesen Kliniken zu fusionieren.

Beachtet man jedoch Rudi Realists zweites Ziel, welches den Erhalt der Entscheidungsgewalt beschreibt, so ist einer Fusionierung abzuraten, da die Klinik durch den finanziellen Engpass sehr unwahrscheinlich in eine bereits vorhandene Fusion aufgenommen wird. Daher steht nur die Fusion durch Neugründung zur Auswahl, jedoch werden alle Entscheidungen bei einer Firmen-Neugründung gemeinsam gefällt.

Hinzu kommt, dass es sich bei der Tannenklinik mit 95 Betten um eine verhältnismäßig kleine Klinik handelt, dieser Aspekt wirkt sich zusätzlich negativ auf die Entscheidungsgewalt aus. Folglich verliert die Tannenklinik die wirtschaftliche Selbstständigkeit.

Bei einer Konzentration geht die wirtschaftliche Selbstständigkeit des sich angliedernden Unternehmens verloren (vgl.Schneck et al., S.62, 2013), da dies ein wichtiges Kriterium für Rudi Realist ist, scheidet die Konzentration aus. Alternativ bietet sich eine Kooperation an, bei dieser Variante bleiben alle beteiligten Partner rechtlich und wirtschaftlich selbstständig (vgl. Schneck et al., S.56, 2013).

Hierzu zählt auch der Unternehmensverbund, welcher für Rudi Realist am interessantesten ist, denn er kann sich mit anderen Kliniken zu einem Klinikverbund zusammenschließen. Die dazu passende Diversifikationsmöglichkeit ist die horizontale Integrationsform. Wenn sich Rudi Realist für einen Unternehmensverbund entscheidet und sich mit anderen Kliniken zu einem Klinikverbund als gGmbH zusammenschließt, kann die Leistungsfähigkeit aufgrund eines breiteren Angebotes der gG.....

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Weidmann, Christina; Kohlhepp, Ralf (2014): Die gemeinnützige GmbH. Errichtung, Geschäftstätigkeit und Besteuerung einer gGmbH. 3. Aufl. Wiesbaden: Springer Gabler.



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