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Genre/category

Case Task
Macroeconomics
P-GEWIS01-XX1-K04

University, School

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Grade, Teacher, Year

2,7, 2018

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Lea He. ©
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sternsternsternsternstern
ID# 81169







Fallaufgabe

Spezielle Aspekte der VWL:

Gesundheitswirtschaft““


P-GEWIS01


Inhaltsverzeichnis


Aufgabe 1 S. 3

Aufgabe 2 S. 4

Aufgabe 3 S. 5

Aufgabe 4 S. 6

Aufgabe 5 S. 7

Literaturverzeichnis S. 8

Abkürzungsverzeichnis S. 8


Aufgabe 1

Vor der Einführung des Gesundheitsfonds stellte sich die finanzielle Lage der BKK GEWI wie folgt dar:

Die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder betrug 600.000, 240.000 Mitglieder waren beitragsfrei. Das heißt, dass nur knapp 2/3 der versicherten Mitglieder Beiträge zahlten. Der Beiträge müsste prozentual höher sein. Der „aktuelle“ Beitragssatz betrug 13,5%. Für die Einführung des Gesundheitsfonds sollte ein Beitragssatz von 15,5% gelten.

Darüber hinaus waren insgesamt 25% der Gesamtversicherten über 60 Jahre alt. Somit wäre die Wahrscheinlichkeit, dass ¼ der Gesamtversicherten schneller oder stärker erkranken ebenfalls sehr hoch.

Die BKK gibt insgesamt 1,02 Milliarden Euro für Gesundheitsleistungen aus. Davon 1,428 Millionen für Organisation und Verwaltung.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds werden mindestens 95% der Ausgaben über Beiträge finanziert. Der Beitragssatz würde um 2% auf 15,5% ansteigen. Davon werden 14,6% gleichwertig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber allein finanziert. Die übrigen 0,9% finanzieren die Arbeitnehmer allein.

Die BKK GEWI erhält nun nicht mehr die Einnahmen direkt, sondern die monatlichen Zuweisungen aus dem Fonds werden anhand einer Grundpauschale modifiziert nach Alter und Geschlecht gezahlt. Wenn Mitglieder schwerwiegende oder chronische Krankheiten haben, werden diese über Zuschläge aus dem Morbi-RSA ausgeschüttet.

Für die BKK besteht das Risiko einen Kassenwechsels vieler Mitglieder, da der Beitragssatz ansteigen würde.


Aufgabe 2

Managed Care ist ein System, das ursprünglich aus Amerika kommt und die medizinische Versorgung steuern soll. Ziel ist die Qualität, die Effizienz der Versorgung und auch die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Dabei sollen langfristig entstehende Kosten gesenkt werden.

„Diese Form der Fallführung geschieht durch sogenannte Case-Manager, die für fortlaufende Fallbeobachtung, die Organisation eines optimalen Behandlungsprozesses und die Betreuung des Patienten auch zur Stärkung von dessen Compliance zuständig sind.“ (GEWIH03 „Gesundheitswesen im Wandel“, Kapitel 5.1.4, S. 47)

Disease-Management-Programme zielen auf die Versorgung von chronischen Krankheiten. Chronische Krankheiten sind auch in Deutschland häufig. Durch strukturierte Behandlungsprogramme soll die Versorgung verbessert werden, um Krankheiten vorzubeugen und Folgee.....[read full text]

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Die intangiblen Kosten können nicht in Form von Geld (€) bewertet werden. Denn zu diesen Kosten zählen Schmerzen, Ängste und soziale Isolierung. Deshalb würde ich die intangiblen Kosten in der gesundheitsökonomischen Nutzenbewertung integrierter Versorgung auslassen.

In der Kosten-Nutzen-Analyse muss das Verhältnis zwischen den entstehenden Kosten einer Behandlung, dem Aufwand, der Organisation ect. im Verhältnis mit dem daraus erzielten Nutzen des Patienten stehen. Bedeutet, dass der Patient subjektiv bewertet, ob er mehr Lebensqualität durch die Behandlungsform hat.

Die Kosten-Wirksamkeits-Analyse bezieht sich darauf, ob sich das Krankheitsbild des Patienten durch die integrierte Versorgung verbessert. Kurzum geht es um die Wirksamkeit der Behandlung im Verhältnis zu den entstehenden Kosten.

Die Kosten-Nutzwert-Analyse betrachtet zuletzt die Bewertungen aller Beteiligten. Dazu gehören neben dem Patienten, die Familienangehörigen, die Ärzte, Therapeuten ect. Schlussendlich sollte die Summe aller Nutzenbewertungen immer größer sein als die Summe der gesamten Kosten für die Behandlung des Patienten.

Ich bin der Meinung, dass die Kosten-Wirksamkeit-Analyse mit der Kosten-Nutzwert-Analyse die wichtigste der Evaluationsverfahren ist. Oberstes Zielte sollte immer die Genesung des Patienten und die Steigerung der Lebensqualität sein. Nichtdestotrotz muss auch auf die Kosten-Nutzen-Analyse geachtet werden, denn die gesundheitliche Lage jedes Patienten muss realistisch eingeschätzt werden um gegebenenfalls bei sehr schwer und schon weit fortgeschrittenen Erkrankungen beurteilen zu können in wie weit es noch „Sinn“ macht jegliche Form der integrierten Versorgung in .....


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Grundsätzlich müssen bei einer monistischen Finanzierung Abschreibungen in den Fallpauschalen mit einkalkuliert sein. Es muss ein gewissen Bestandteil der Erlöse für Investitionen zurückgelegt werden.

Dies ist gleichbedeutend mit einem Ansteigen der Krankenkassenausgaben um die Summe der Investitionen, was bei der finanziellen Situation der Krankenkassen und der Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht darstellbar ist.“ (GEWIH03 „Gesundheitswesen im Wandel“, Kapitel 5.3.2.2, S. 61) Einzige Möglichkeit ist es die Investitionsmittel der Länder an die Krankenkassen zu überweisen, da es wirtschaftlich und politisch nicht in Frage kommt die Beitragssätze zu erhöhen.

Diese übernehmen dann die Verteilung der Fallentgelte.

Abschließend erfolgt durch die Einführung der monistischen Finanzierung ein Investitionsstau, der aufgelöst werden muss. Denn die Investitionsmittel haben in der vorherigen, dualen Finanzierung nicht ausgereicht um gewünschte und notwenige Erneuerungen durchzuführen.

Wird zu einer monistischen Finanzierung gewechselt muss geklärt werden wer diesen „Nachholbedarf“ an Investitionen und die daraus resultierenden Kosten finanziert.


Literaturverzeichnis

Ackermann, Prof. Dr. D. & Schneider, Dr. B.; (2010). Gesundheit und Ökonimie, GEWIH01, Studienheft der Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft, Bremen

Ackermann, Prof. Dr. D. & Schneider, Dr. B.; (2010). Gesundheitssysteme, GEWIH02, Studienheft der Apollon Hochschule der Gesu.....

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