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Case Task
Macroeconomics
P-VWLPS01-XX1-N01

University, School

Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft Bremen

Grade, Teacher, Year

2,0, Müller, 2019

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Maria S. ©
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Fallaufgabe VWL Gesundheitsökonomie - Definition von Wirtschaftssubjekten, Teilmärkte im Gesundheitswesen und Gesundheitsausgaben in Deutschland - P-VWLPS01-XX1-N01

Inhaltsverzeichnis

Y

Inhaltsverzeichnis I

Abkürzungsverzeichnis III

1.Wirtschaftssubjekte und Güter 1

1.1 Charakterisierung von Wirtschaftssubjekten 1

1.1.1 Öffentliche Haushalte 1

1.1.2 Unternehmen/ Betriebe 1

1.1.3 private Haushalte 1

1.2 Zuordnung von Krankenversicherung, Dienstleistung und Vertragsarzt zu den Wirtschaftssubjekten 2

1.2.1 Gesetzliche Krankenversicherung 2

1.2.2 Dienstleitungsunternehmen 2

1.2.3 Vertragsarzt 2

2.Teilmärkte des Gesundheitsmarktes 3

2.1 Der gemeinsame Bundesausschuss 3

2.2 IgeL und Wahlleistungen 3

2.3 Möglichkeiten für weitere Gesundheitsleistungen 4

2.3.1 Übernahme von Reiseimpfungen 4

2.3.2 Wahltarife 5

3.Gesundheitsausgaben in Deutschland 5

3.1 Begriffsdefinition „Gesundheitsausgaben“ und „Bruttoinlandsprodukt“ 5

3.1.1 „Gesundheitsausgaben“ 5

3.1.2 „Bruttoinlandsprodukt“ 5

3.2 Zusammenhang zwischen den Gesundheitsausgaben und dem BIP 5

4.Wirtschaftsordnung 7


4.1 Wettbewerbsordnung 8

4.2 Eingriffe in den Arbeitsmarkt 9

4.3 Eingriffe zugunsten des Sozialprinzips 9

4.4 Eingriffe zugunsten des Wachstums und der Konjunktur 10

4.5 Privateigentum an Produktionsmitteln 10

4.6 Eingriffe in den Markt 11

5. Marktwirtschaftliche Vertragsbeziehungen 12

5.1 Zusammenhänge zwischen Angebot und Nachfrage 12

5.2 Auswirkungen auf die Angebotsseite 12

Literaturverzeichnis IV


Abkürzungsverzeichnis


AMNOG

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

BIP

Bruttoinlandsprodukt

DKG

Deutsche Krankenhausgesellschaft

G-BA

Gemeinsamer Bundesausschuss

GeK

Barmer, ehemals Gmünder Ersatzkasse

GG

Grundgesetz

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

GKV-SV

Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung

GKV-WSG

Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankversicherung

GOÄ

Gebührenordnung der Ärzte

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

IgeL

Individuelle Gesundheitsleistungen

KV

Kassenärztliche Vereinigung

KZBV

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

MVZ

Medizinisches Versorgungszentrum

RKI

Robert Koch Institut

SGB V

Fünftes Sozialgesetzbuch

StabG

Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

UWG

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

  1. Wirtschaftssubjekte und Güter

1.1 Charakterisierung von Wirtschaftssubjekten

Wirtschaftssubjekte stellen in der Volkswirtschaftslehre Elemente dar, welche voneinander abhängig sind. Sie haben unterschiedliche Ziele und Funktionen in der Wirtschaft, werden aber alle benötigt um ein funktionierendes System zu bilden.

In der Volkswirtschaftslehre werden die öffentlichen Haushalte, die Unternehmen und die privaten Haushalte unterschieden.

1.1.1 Öffentliche Haushalte

Beispiel: Bund, Länder, Kommunen

Ziel: Befriedigung kollektiver BedürfnisseEinnahmen: Beiträge, Steuern, Gebühren, Erwerbseinkünfte und KreditaufnahmeAusgaben: im Ausgabeplan gegliedert, sind per Gesetzoder Verordnung festgelegt und müssen genehmigt werden.


1.1.....[read full text]

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Durch das Angebot einer betrieblichen Gesundheitsförderung kann es zudem sein Image aufbessern und Mitarbeiter langfristig binden.

Vertragsarzt

Der Vertragsarzt gehört zu den privaten Haushalten. Er zählt als Endverbraucher, der für möglichst wenig Ausgaben, möglichst viele Bedürfnisse befriedigen möchte. Er handelt mit dem Ziel der Nutzenmaximierung. Ein Vertragsarzt ist zudem in seiner beruflichen Ausübung eine Unternehmung. Mit eigener Praxis bietet er Dienstleistungen an, welche er bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen kann.

Hierfür erhält er dann ein Honorar, das er als privater Haushalt für den Konsum von Gütern und Dienstleistungen ausgibt oder durch Sparen vermehrt.

  1. Teilmärkte des Gesundheitsmarktes

2.1 Der gemeinsame Bundesausschuss

Der gemeinsame Bundesausschuss legt als oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Rahmen der medizinischen Versorgung fest. Er wurde 2004 durch das GMG gegründet und übernahm die Aufgaben seiner Vorgängerorganisationen. Am 1 Juli 2018 begann seine vierte Amtsperiode. (G-BA, 2018a) Im Auftrag des Gesetzgebers, des Bundesgesundheitsministerium, erstellt der gemeinsame Bundesausschuss rechtsverbindliche Richtlinien, welche die im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) beschriebene zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche medizinische Versorgung sicherstellen und entscheidet welche Leistungen zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen.

Im Gegensatz zu privaten Institutionen ist die Zusammensetzung des G-BA gesetzlich in §91 SGB V festgelegt und setzt sich aus Vertretern der KV, KZBV, DKG und GKV-SV zusammen, welche demokratisch gewählt werden. Neben einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei unparteiischen Mitgliedern, nehmen auch Patientenvertreter beratend an den Sitzungen teil. Diese haben zwar ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. (vgl. Ackerman.....

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Im stationären Sektor handelt es sich um Wahlleistungen. Eine Wahlleistung stellt zum Beispiel eine Chefarztbehandlung dar oder der Wunsch nach einem Einzelzimmer.

Die Vergütung dieser Leistungen orientiert sich an den GOÄ und muss vom Patienten privat bezahlt werden. Die Vertragsbestandteile sind bei einer solchen Leistung individuell: Der Patient geht mit dem behandelnden Arzt einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und kann den Umfang der Behandlung einschränken oder zusätzliche Bestandteile mit aufnehmen. Hat der Versicherte für diese zusätzliche Leistung eine Zusatzversicherung abgeschlossen oder übernimmt seine GKV die Leistung freiwillig, kann er sich die Kosten anschließend erstatten lassen. (vgl. Ackermann; Schneider, 2017, S.77)

2.3 Möglichkeiten für weitere Gesundheitsleistungen

Die Hauptaufgabe der GKV liegt in der Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung für ihre Versicherten. Der rechtliche Rahmen der zu erbringenden Leistungen wird vom G-BA festgelegt, auf Grundlage des SGB V.

Im Zuge der Gesundheitsreform sollte 2007 mit dem GKV-WSG der Wettbewerb unter den Krankenkassen gestärkt werden. Dadurch haben die GKV verschiedene Möglichkeiten Zusatzleistungen anzubieten und damit bestimmte Zielgruppen anzusprechen.

2.3.1 Übernahme von Reiseimpfungen

Zusätzlich zu regulären Impfungen übernehmen einige Krankenkassen die Kosten für Reiseimpfungen um ihr Portfolio zu erweitern. Versicherte, welche Urlaubsreisen in bestimmte Regionen tätigen, können sich so nachträglich die Kosten für die Impfung und die Impfberatung vollständig oder bis zu einem, von der Krankenversicherung festgelegten Betrag, erstatten lassen.

Die Krankenversicherung erstattet die Impfung nur, wenn Sie in Verbindung mit einer Reise steht und .....

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Nicht darin enthalten sind Transferzahlungen wie Krankentagegeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kosten für Wellnessurlaube.

(vgl. Ackermann; Schneider, 2017, S.77f)

3.1.2 „Bruttoinlandsprodukt“

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stellt eine wichtige Kennzahl dar, um die wirtschaftliche Leistung in einer Volkswirtschaft zu messen. Das BIP wird vom Statistischen Bundesamt berechnet und umfasst die Werte aller Güter und Dienstleistungen, die in einem Jahr in einer Volkswirtschaft hergestellt werden. (vgl. Gabler, 2019)

3.2 Zusammenhang zwischen den Gesundheitsausgaben und dem BIP

Das Bruttoinlandsprodukt wird vom Statistischen Bundesamt berechnet und als Indikator für die Leistungsfähigkeit und den Wohlstand einer Gesellschaft genutzt. Durch die Berechnung des prozentualen Anteils der Gesundheitsausgaben am BIP kann nachvollzogen werden, welcher Anteil des Volkseinkommens diesem Wirtschaftsbereich zufließt.

Zudem ist es möglich, die Kosten für die einzelnen Leistungsbereiche zu analysieren und mit anderen Wirtschaftszweigen zu Vergleichen um eine optimale Verteilung der Ressourcen zu erreichen. Die Gesundheitsausgabenrechnung ist auch ein zentraler Indikator für die aktuelle Lage in der Gesundheitswirtschaft. Durch die Analyse der Ausgaben und der Anteile von Ausgabenträgern können Prognosen für die zukünftige Entwicklung getroffen werden und der Staat kann steuernd eingreifen.

Steigen die Gesundheitsausgaben stärker an als das Bruttoinlandsprodukt, also der gesamten Volkswirtschaft, steigt der Anteil am BIP. Steigt das BIP infolge eines Wirtschaftsaufschwunges an, die Gesundheitsausgaben bleiben dabei jedoch gleich, nim.....

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Durch das Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2017 sind weitere Ausgaben verknüpft: Durch die Einstellung von mehr Pflegepersonal, um die Erbringung der Dienstleistungen sicherzustellen, der Erweiterung des Leistungsumfanges und der Erhöhung der Pflegesätze, wird eine Steigung der Gesundheitsausgaben zur Folge haben. Die Aussage ,,Die Gesundheitsausgaben steigen stetig an“ entspricht demnach der Realität.

Durch das Wachstum der Gesundheitswirtschaft und der stetigen Nachfrage von Gütern, werden die Ausgaben auch in Zukunft weiter moderat steigen, auch wenn von „Kostenexplosionen“ wohl eher keine Rede sein kann. Zu berücksichtigen ist auch, das der Anstieg nicht ausschließlich negativ zu bewerten ist: Steigende Gehälter und neue Arbeitsplätze in einem wachsenden Wirtschaftszweig, welche auch das BIP steigern und mehr Investitionen von Unternehmen in die gesundheitliche Vorsorge sind positiv zu werten und bringen Mehrwert für die Gesellschaft und die öffentlichen Haushalte.

Mit Blick auf den prozentualen Anteil zeigt sich, dass die Gesundheitsausgaben 1992 noch bei 9,4% des BIP lagen und bis 2016 auf 11,3% gestiegen sind und mit 1,9% Zuwachs zwar einen stetigen, aber moderaten Anstieg zeigen. (GBE-Bund, 2019)

  1. Wirtschaftsordnung

Zu den wichtigsten Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft gehört die Schaffung eines Rahmens, in dem die Wirtschaft zum Handeln kommt. (vgl. bpb, 2016) Dieser Rahmen wird durch staatliche Eingriffe, wie Gesetze und Verordnungen, in der Wirtschaft vorgegeben, um eine Wirtschaftsstruktur herzustellen, diese langfristig zu erhalten und Nachteile der freien Marktwirtschaft für Verbraucher und Anbieter zu beseitigen. (vgl. bpb, 2016) Ohne diesen Rahmen würde die Marktwirtschaft ausschließlich nach ökonomischen Gesichtsfeldern agieren, eigene Interessen der Gewinnmaximierung auf Kosten von anderen Ressourcen durchsetzen und gesellschaftliche Bedürfnisse vernachlässigen.

Um einen größtmöglichen Wohlstand bei bestmöglicher sozialer Absicherung zu erreichen, interveniert der Staat aktiv in die verschiedenen Kapital-, Güter- und Arbeitsmärkte um die Märkte zu beeinflussen, wirtschaftlichere Ergebnisse zu erzielen und Ressourcen zu schützen. (vgl. .....

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Seit 2017 ist es den Verlagen nun gestattet, Absprachen für einzelne Geschäftsbereiche, zutreffen. Um nicht nur die im §5 GG geforderte Pressefreiheit und Pressevielfalt zu erhalten, sondern auch zur Entlastung der kleineren Verlage, sind auch Preisabsprachen und die Vertriebswege über Grossisten erlaubt. (vgl. Medienkorrespondenz, 2017)

Die Fusionskontrolle verhindert nach § 35-43 GWB Unternehmenszusammenschlüsse, die eine marktbeherrschende Stellung zum Ziel haben. (vgl. BMWI, o.J) Sowohl im Gesundheitswesen- als auch im Verlagswesen sind Fusionskontrollen häufig vertreten. Im Gesundheitswesen ist zum Beispiel der Erwerb der Rhön Kliniken von den Helios Kliniken zu nennen. 2014 wurde dem Erwerb vom Bundeskartellamt in Berlin stattgegeben nach Beseitigung der wettbewerblichen Bedenken bei Krankenhausmärkten in verschiedenen Gebieten.

Die Fusion wurde erst gestattet, als die Zusammenschlussbeteiligten die beanstandeten Kliniken in den Regionen und die dazugehörigen MVZ aus der Transaktion ausschlossen. (vgl. Bundeskartellamt, 2014) Fusionen ermöglichen Unternehmungen neue Märkte zu erschließen, führen zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und tragen dem Unternehmenswachstum bei, können aber auch zu Monopolen bilden und sich dann wettbewerbsschädigend auswirken. (BMWI, o.J) Deshalb obliegt es der Fusionskontrolle die Überschneidung der Fusion mit aktuell bestehenden Angebotsmärkten, wie zum Beispiel Rehabilitations- oder Dialysezentren, und die marktbeherrschende Stellung gegenüber den Krankenkassen zu überprüfen. (vgl. Bundeskartellamt, 2014)

4.2 Eingriffe in den Arbeitsmarkt

Zum Schutz der Beschäftigten, handelt der Gesetzgeber bestimmte Mindestanforderungen aus, um die Macht von Unternehmen gegenüber den Angestellten zu begrenzen. Die Gesetze zum Arbeitsschutz sind für alle Beschäftigten in Unternehmen gültig, wenn kein gesondert vereinbarter Tarifvertrag zur Geltung kommt. (vgl. Welz; Dinse, 2011, S.28) Im Rahmen der Tarifautonomie werden in der deutschen Bundesrepublik die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. ihren Berufsverbänden selbstständig ausgehandelt und legen die Höhe des Lohnes, Arbeitsbedingungen, zusätzliche Altersvorsorge oder auch Urlaubsansprüche fest. (Welz; Dinse, 2011, S.28f) Neben den grundsätzlichen Festlegungen, welche sowohl in der Gesundheits- als auch in der Verlagsbranche ihre Anwendung finden, existieren Gesetze, welche nicht in allen Branchen notwendig sind aufgrund verschiedener Beschäftigungsbereiche.

Während der Beschäftigte im Verlagswesen, der seinen Arbeitstag vollständig vor einem Bildschirm verbringt und recherchiert, vom §5 Bildschirmarbeitsverordnung profitiert, der regelmäßige Pausen vorschreibt, profitieren im Gesundheitswesen Beschäftigte, zum Beispiel in der pharmazeutischen Herstellung, vom §4 Arbeitsschutzgesetz mit Schutzmaßnahmen und .....

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